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Autoversicherung
Eine Autoversicherung ist in erster Linie dazu da, im Ernstfall Schäden am eigenen Kraftfahrzeug abzudecken. In Kombination mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, die von jedem Fahrzeughalter abgeschlossen werden muss, bietet eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung zusätzlichen Schutz.
Bevor Sie sich für eine Autoversicherung entscheiden, sollten Sie sich umfassend über die Konditionen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften informieren. Darüber hinaus hängt die Wahl der Versicherung auch von Ihrem Fahrzeug ab. In der Regel wählen die meisten Fahrer für einen Neuwagen eine Vollkasko Versicherung während bei einem älteren Fahrzeug die Teilkasko Versicherung als Schutz vorgezogen wird.
Wer ein Auto besitzt, sollte in die richtige Autoversicherung investieren. Auch wenn der Fahrer das Risiko eines Unfalls gering einschätzt, zeigen Statistiken, dass sich eine Teilkasko Versicherung in beinahe allen Fällen lohnt. Entscheidet sich der Fahrzeughalter aufgrund eines teuren Neuwagens für eine Vollkasko Versicherung, so kann er diese nach einigen Jahren problemlos in eine Teilkasko Versicherung umwandeln.
Eine Autoversicherung ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar – beispielsweise bei Abmeldung des Fahrzeugs oder Fahrzeugwechsel. Möchte man nur die Versicherung wechseln, besteht die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zum Jahresende zu kündigen. In der Regel kommt dann eine einmonatige Kündigungsfrist zum Tragen.
Wenn Sie einen Mietwagen wählen, ob im Urlaub oder für einzelne Strecken im Inland müssen Sie beim Buchen des Mietautos unbedingt die Versicherungsregelungen beachten. Manche Autovermieter oder Buchungsportale bieten spezielle Angebotspakete mit Teil- oder Vollkaskoschutz und reduzierter bzw. ohne Selbstbeteiligung die im Vergleich zu separater Zubuchung deutlich günstiger sind. Gerade bei Mietwagen, die meistens sehr neuwertig sind, sollte der Versicherungsschutz über die reine gesetzliche Haftpflichtversicherung hinausgehen. |
Gut zu wissen |
Gibt Ihre Versicherungsgesellschaft eine generelle Beitragserhöhung bekannt, kann der Vertrag ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe fristlos gekündigt werden.
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